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Welche Mindestabstände sind bei der Verlegung von Abwasserleitungen zu beachten?

Mindestabstand bei horizontalen Abwasserleitungen: Siehe Verlegenorm DIN EN 1610

Mindestabstand bei vertikalen Abwasserleitungen: Eine vertikale Verlegung von KG-Rohren ist normativ nicht geregelt.

Mindestabstand bei kreuzenden Abwasserleitungen: Die DIN 1998 legt u.a. die Abstände von Leitungen aller Art (Kabel-, Gas-, Wasser-, Elektroleitungen) fest. Für alle Leitungen gilt: Der Mindestabstand zu anderen unterirdischen Rohrleitungen darf bei Kreuzungen nicht 0,2 m unterschreiten.