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 Skolan dB Hausabflussrohre - Brandschutz
 

Brandschutz

In zunehmendem Maße werden schalldämmende Hausabflußrohre OSTENDORF SKOLAN in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen, Verwaltungsbauten und anderen mehrgeschößigen Hochbauten installiert. Die heutige Bauweise entspricht im Regelfall bereits den Brandschutzanforderungen.

  • In den nachfolgend aufgeführten Gebäude sind bei der Installation von SKOLAN Hausabflußrohren kein Brandmanschetten erforderlich.
    • freistehende Einfamilienhäuser
    • Zweifamilienhäuser
    • Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
    • Einfamilien-Doppelhäuser
    • Reihenhäuser
  • Brandschutzanforderungen bei anderen Objekten:
    • Erfüllen Installationsschächte, -kanäle oder Verkleidungen, in denen Rohre installiert sind, die gleichen Brandschutzanforderungen, wie sie an die Brandwände und -decken gestellt sind, dann müssen keine Brandmanschetten installiert werde.
    • Bei frei verlegten Rohren (auf Putz) muß in jeder Brandwand bzw. -decke eine Brandmanschette installiert werden.
    • Werden Rohre im Keller oder in einzelnen Etagen frei verlegt, müssen in den Brandwänden und -decken Brandmanschetten installiert werden.

Die Grundlagen an den baulichen Brandschutz werden in Deutschland in der Musterbauordnung (MBO) geregelt. Sie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz der Bundesländer, welche in allen wesentlichen Teilen den Landesbauordnungen (LBO) entsprechen.

Brandschutz ist Länderrecht. Jedes Bundesland erläßt Anforderungen in den LBO, diese müssen in jedem Fall beachtet werden. Maßgebend sind in jedem Fall die genehmigten Baupläne und Baubeschreibungen!

Soweit SKOLAN Rohre und /oder Formteile durch Decken und Wände geführt werden, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, sind die baulichen Orderungen zu beachten. Die Übertragung von Feuer und Rauchgasen muß verhindert werden. Die Maßnahmen können z.B. durch den Einbau von Brandschutzmanschetten an den Rohrdurchführungen erfüllt werden. Hierzu stehen vom DIBT zugelassene Brandschutzmanschetten der Feuerwiderstandsklasse F90 zur Verfüung.

SKOLAN Rohre und/oder Formteile in Trennwänden (keine Brandwände) oder Schächten können eingemauert oder eingeputzt werden (Schallschutzmaßnahmen beachten). Den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht ein mindestens 15 mm dicker mineralischer Putz auf einem nicht brennbaren Putzträger. Bei Verlegung vor Trennwänden sind SKOLAN Rohre und/oder Formteile durchgehend mit Putz oder gleichwertiger Verkleidung zu ummanteln (unter Berücksichtigung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen).

Brandschutztechnische Anforderungen nach der Musterbauordnung (MBO)

Gebäudeart
      1 
2 3 4
5
Bauteil
(Fundstelle)
Freistehende
Wohngebäude
mit nicht mehr
als einer WE
Wohngebäude
geringer Höhe
mit nicht mehr
als zwei WE
Gebäude 
geringer
Höhe
Gebäude
bis
Hochhaus-
grenze
Hochhäuser
Geschosszahl/WE
<2/1
>2/<2
<3/-
>3/-
>8/-
Höhe OKFF
oberstes VG
-
< 7m
< 7m
< 22m
> 22 m
Decken über Kellergeschoss
(BauO)
-
F30-B
F90-AB
F90-AB
F90-AB
Decken
(BauO)
-
F30-B
F30-AB
F90-AB
F90-AB
Wohnungstrennwände
(BauO)
-
F30-B
F30-B
F90-AB
F90-AB
Gebäudeanschluß
und -trennwände
(BauO)
-
F90-B
F90-A
F90-A
F90-A
Treppenräume
(BauO)
-
-
F90-AB
F90-A
F90-A
Rettungswege
(BauO),(HochVO)
-
F30-B
F30-B
F30-AB
F90-AB
 
Heizraum (FeuVO) < 50kW = F30-AB > 50kW = F90-AB/A
Heizöllagerraum
(FeuVO)
< 5000 l = F30-AB
> 5000 l = F90-AB/A
 
Bauaufsichtliche Bennenung Benennung nach DIN 4102 Kurzbezeichnung
feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F30 und brennbare Baustoffe auch für wesentliche Teile zulässig F30-B
feuerhemmend und in den tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffe Feuerwiderstandsklasse F30 und in wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F30-AB
feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F30 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F30-A
feuerbeständig Feuerwiderstandsklasse F90 und in wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen F90-AB
feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffe Feuerwiderstandsklasse F30 und aus nichtbrennbaren Baustoffen F90-A
 
Brandwand/-decke = besondere Anforderungen nach Gebäudetyp

Keine Anforderungen an den Brandschutz bei Installationsleitungen

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