Brandschutz
In zunehmendem Maße werden schalldämmende Hausabflußrohre
OSTENDORF SKOLAN in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen, Verwaltungsbauten
und anderen mehrgeschößigen Hochbauten installiert. Die heutige
Bauweise entspricht im Regelfall bereits den Brandschutzanforderungen.
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In den nachfolgend aufgeführten Gebäude sind bei der Installation
von SKOLAN Hausabflußrohren kein Brandmanschetten erforderlich.
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freistehende Einfamilienhäuser
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Zweifamilienhäuser
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Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
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Einfamilien-Doppelhäuser
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Reihenhäuser
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Brandschutzanforderungen bei anderen Objekten:
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Erfüllen Installationsschächte, -kanäle oder Verkleidungen,
in denen Rohre installiert sind, die gleichen Brandschutzanforderungen,
wie sie an die Brandwände und -decken gestellt sind, dann müssen
keine Brandmanschetten installiert werde.
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Bei frei verlegten Rohren (auf Putz) muß in jeder Brandwand bzw.
-decke eine Brandmanschette installiert werden.
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Werden Rohre im Keller oder in einzelnen Etagen frei verlegt, müssen
in den Brandwänden und -decken Brandmanschetten installiert werden.
Die Grundlagen an den baulichen Brandschutz werden in Deutschland in der
Musterbauordnung (MBO) geregelt. Sie regelt die Mindestanforderungen an
den baulichen Brandschutz der Bundesländer, welche in allen wesentlichen
Teilen den Landesbauordnungen (LBO) entsprechen.
Brandschutz ist Länderrecht. Jedes Bundesland erläßt
Anforderungen in den LBO, diese müssen in jedem Fall beachtet werden.
Maßgebend sind in jedem Fall die genehmigten Baupläne und Baubeschreibungen!
Soweit SKOLAN Rohre und /oder Formteile durch Decken und Wände
geführt werden, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt
werden, sind die baulichen Orderungen zu beachten. Die Übertragung
von Feuer und Rauchgasen muß verhindert werden. Die Maßnahmen
können z.B. durch den Einbau von Brandschutzmanschetten an den Rohrdurchführungen
erfüllt werden. Hierzu stehen vom DIBT zugelassene Brandschutzmanschetten
der Feuerwiderstandsklasse F90 zur Verfüung.
SKOLAN Rohre und/oder Formteile in Trennwänden (keine Brandwände)
oder Schächten können eingemauert oder eingeputzt werden (Schallschutzmaßnahmen
beachten). Den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht ein mindestens
15 mm dicker mineralischer Putz auf einem nicht brennbaren Putzträger.
Bei Verlegung vor Trennwänden sind SKOLAN Rohre und/oder Formteile
durchgehend mit Putz oder gleichwertiger Verkleidung zu ummanteln (unter
Berücksichtigung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen).
Brandschutztechnische Anforderungen nach der Musterbauordnung (MBO)
Gebäudeart
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2 |
3 |
4 |
5
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Bauteil
(Fundstelle) |
Freistehende
Wohngebäude
mit nicht mehr
als einer WE |
Wohngebäude
geringer Höhe
mit nicht mehr
als zwei WE |
Gebäude
geringer
Höhe |
Gebäude
bis
Hochhaus-
grenze |
Hochhäuser |
| Geschosszahl/WE |
<2/1
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>2/<2
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<3/-
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>3/-
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>8/-
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Höhe OKFF
oberstes VG |
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< 7m
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< 7m
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< 22m
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> 22 m
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Decken über Kellergeschoss
(BauO) |
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F30-B
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F90-AB
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F90-AB
|
F90-AB
|
Decken
(BauO) |
-
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F30-B
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F30-AB
|
F90-AB
|
F90-AB
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Wohnungstrennwände
(BauO) |
-
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F30-B
|
F30-B
|
F90-AB
|
F90-AB
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Gebäudeanschluß
und -trennwände
(BauO) |
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F90-B
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F90-A
|
F90-A
|
F90-A
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Treppenräume
(BauO) |
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-
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F90-AB
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F90-A
|
F90-A
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Rettungswege
(BauO),(HochVO) |
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F30-B
|
F30-B
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F30-AB
|
F90-AB
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| Heizraum (FeuVO) |
< 50kW = F30-AB |
> 50kW = F90-AB/A |
Heizöllagerraum
(FeuVO) |
< 5000 l = F30-AB
|
> 5000 l = F90-AB/A
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| Bauaufsichtliche Bennenung |
Benennung nach DIN 4102 |
Kurzbezeichnung |
| feuerhemmend |
Feuerwiderstandsklasse F30 und brennbare Baustoffe
auch für wesentliche Teile zulässig |
F30-B |
| feuerhemmend und in den tragenden Teilen aus nichtbrennbaren
Baustoffe |
Feuerwiderstandsklasse F30 und in wesentlichen Teilen
aus nichtbrennbaren Baustoffen |
F30-AB |
| feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen |
Feuerwiderstandsklasse F30 und aus nichtbrennbaren
Baustoffen |
F30-A |
| feuerbeständig |
Feuerwiderstandsklasse F90 und in wesentlichen Teilen
aus nichtbrennbaren Baustoffen |
F90-AB |
| feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffe |
Feuerwiderstandsklasse F30 und aus nichtbrennbaren
Baustoffen |
F90-A |
| Brandwand/-decke |
= besondere Anforderungen nach Gebäudetyp |
Keine Anforderungen an den Brandschutz bei Installationsleitungen
nach oben
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